Beschränkung der Wasserentnahme

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Ab dem 01.07.2025 bis zum 30.09.2025 oder bis auf Widerruf tritt die Allgemeinverfügung
zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und die Einschränkung der Nutzung des Grundwassers in Kraft:  

 

  • Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, z.B. Pumpvorrichtungen, wird für alle Oberflächengewässer des Landkreises Stendal untersagt. Dies gilt nicht für Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur punktuellen Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund.

  • Die Bewässerung von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen (z.B. Rasen-, Tennis- und Golfplätze) wird in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr untersagt. Die Untersagung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen, aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie für Bewässerungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.

  • Die Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen wird täglich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr untersagt. Ausgenommen davon ist die Bewässerung mittels Systemen mit bodennaher und wasserverlustarmer Ausbringtechnik.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist dem beigefügten PDF Dokument zu entnehmen.