Grundsteuerreform - neue Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025

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Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Die Mehrzahl der Bundesländer folgt bei der Reform dem Bundesmodell.

 

Ab wann gilt die neue Grundsteuer?

Die neue Grundsteuer wird ab dem Kalenderjahr 2025 fällig. Vorab stellt das Finanzamt Bescheide über den ermittelten Grundsteuerwert und den daraus berechneten Grundsteuermessbetrag aus. Diese sind keine Zahlungsaufforderungen, sondern nur Grundlage der Steuerberechnung durch die Gemeinde.

Eine Zahlung wird erst mit Bescheid der jeweiligen Gemeinde über die Höhe der Grundsteuer fällig.

Um die Berechnungen rechtzeitig abschließen zu können, ist es notwendig, dass das Finanzamt bereits im Verlauf des Jahres 2022 mit der Datenerhebung der Grundstücke und ihrer Anlagen beginnt.

 

Inwiefern müssen Privatpersonen an der Grundsteuerreform mitwirken?

Zur Ermittlung der Steuermesszahl durch das Finanzamt, ist es notwendig, dass jeder Grundstückseigentümer entsprechende Angaben zu seinem Grundstück, inklusive der darauf befindlichen Anlagen an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Dies erfolgt durch eine sogenannte Feststellungserklärung.

Für die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land ist das zuständige Finanzamt das Finanzamt Stendal.

 

Was ist eine Feststellungserklärung und ab wann kann man sie einreichen?

Die Feststellungserklärung dient der Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte. Hierbei sind alle Angaben auf den Stand vom 01.01.2022 zu beziehen.

Bei Wohngrundstücken werden Daten zu der Lage des Grundstücks, der Grundstücksfläche, dem Bodenrichtwert, der Gebäudeart, der Wohnfläche und dem Baujahr des Gebäudes abgefragt.

 

Voraussichtlich wird ab Ende März des Jahres 2022 eine öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen bezüglich der Abgabe der Feststellungserklärungen erfolgen.

 

Außerdem erfolgt im Anschluss daran die Versendung von Informationsschreiben durch die Finanzverwaltung Sachsen- Anhalt.

Dieses Schreiben beinhaltet das notwendige Aktenzeichen des Grundbesitzes und die Aufforderung in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 den ausgefüllten Vordruck der Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen.

 

Weitere Infos finden Sie unter dem unten genannten link: